Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Website
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Für die Website https://www.dvv-international.de gilt folgende Erklärung zur Barrierefreiheit.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist überwiegend mit den Anforderungen der Barrierefreiheit die sich aus den Absätzen §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 ergeben, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung. Einschränkungen sind im folgenden Abschnitt beschrieben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Die Newsletter-Formulare werden von einer externen Erweiterung bereitgestellt und sind derzeit nicht barrierefrei. Insbesondere für Screenreader-Nutzer sind Eingabefelder und Fehlermeldungen nicht optimal verständlich und bedienbar. Auch einige grafische Bedienelemente erfüllen noch nicht die Anforderungen an ausreichende Kontraste. Aufgrund technischer Einschränkungen durch die externe Lösung ist hier kurzfristig keine vollständige Barrierefreiheit umsetzbar.
- Viele auf unserer Website bereitgestellte PDF-Dokumente, insbesondere ältere Fachpublikationen, entsprechen nicht den aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Diese Dateien wurden vor Inkrafttreten der aktuellen gesetzlichen Vorgaben erstellt und veröffentlicht. Aufgrund des sehr großen Aufwands ist es uns derzeit nicht möglich, sämtliche dieser Dokumente rückwirkend barrierefrei zu gestalten. Wir bemühen uns, alle neu erstellten PDF-Dokumente gemäß den geltenden Standards barrierefrei zu gestalten.
- Eingebundene YouTube-Videos entsprechen nicht gänzlich den Barrierefreiheitsanforderungen (z. B. fehlende Untertitel von Videos). Wir sind bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen, sollten diese nicht bereits bei Veröffentlichung enthalten sein.
- Abkürzungen sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet. Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind nicht immer technisch als solche gekennzeichnet.
Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
DVV International
Online-Redaktion
Königswinterer Straße 552 b
53227 Bonn
E-Mail: info@dvv-international.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie hier:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de