Bessere Bildung für Gefängnisinsassen

Am Tag der Menschenrechte erinnert das DVV International-Büro in Belarus an das Recht auf Bildung für Gefängnisinsassen. Gemeinsam mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern hat es Empfehlungen zum Ausbau der Bildung in belarussischen Justizvollzugsanstalten verabschiedet.

Konferenzteilnehmende diskutieren die Empfehlungen für bessere Bildung von Gefängnisinsassen

Am Tag der Menschenrechte erinnert das DVV International-Büro in Belarus an das Recht auf Bildung für Gefängnisinsassen. Gemeinsam mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern hat es Empfehlungen zum Ausbau der Bildung in belarussischen Justizvollzugsanstalten verabschiedet.

Am 10. Dezember begeht die Welt den Tag der Menschenrechte und erinnert damit an die Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948. Auch das Recht auf Bildung ist dort in Artikel 26 als Menschenrecht verankert. DVV International in Belarus hat dieses Datum zum Anlass genommen, um an das Menschenrecht auf Bildung für Gefängnisinsassen zu erinnern. Denn Bildung ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche soziale Wiedereingliederung.

Um die Situation von Strafgefangenen zu verbessern, hat DVV International gemeinsam mit seinen Partnern – der Nichtregierungsorganisation „Community Development Projects”, der Abteilung für Strafvollzug und der Akademie des belarussischen Innenministeriums – Empfehlungen zum Ausbau der Bildung in belarussischen Justizvollzugsanstalten verabschiedet.

Die Empfehlungen waren Gegenstand der internationalen Konferenz "Bildung, soziale Wiedereingliederung und psychologische Betreuung im Strafvollzugssystem", die vom 16. bis 18. November 2016 in der belarussischen Stadt Gomel stattfand. Über 100 Fachleute aus elf Ländern (Belarus, Bulgarien, Großbritannien, Deutschland, Irland, Kirgisistan, Republik Moldau, Niederlande, Russland, Usbekistan und Ukraine) nahmen daran teil.

Die Empfehlungen umfassen vier Handlungsfelder: 1) Verbesserung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Bildung in Justizvollzugsanstalten; 2) Erhöhung der Qualität der Bereitstellung und Umsetzung von Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen in Strafanstalten; 3) Verbesserung der wissenschaftlichen und methodischen Bestimmungen der Bildungsaktivitäten von Strafgefangenen sowie 4) Förderung des Erfahrungsaustauschs und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit.

Kurz vor ihrer offiziellen Einführung hatte die Republik Belarus einen Nationalen Menschenrechtsplan verabschiedet. DVV International Belarus hofft nun, dass die Empfehlungen zur Verbesserung der Bildungsangebote in Justizvollzugsanstalten und zur Humanisierung des belarussischen Strafvollzugssystems insgesamt beitragen werden.

Das Dokument ist unter folgendem Link verfügbar (auf Englisch): Recommendations on Developing Education in Penitentiary Institutions of the Republic of Belarus

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